Amtsgericht Lörrach: Mildes Urteil für rassistischen Stalker

Die Bedrohungen gegen eine Familie mit teils afrikanischem Migrationshintergrund aus Weil am Rhein/Friedlingen fanden im Sommer 2016 ein bundesweites Medienecho.
Der damalige Nachbar der Familie, Daniel Knorreck, mit dessen rassistischen Aktionen das ganze begann wurde heute vom Amtsgericht Lörrach zu 20 Tagessätzen á 40€ verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte auf 90 Tagessätze plädiert und Anklage wegen Nachstellung erhoben. Knorrecks Anwalt Stump konnte für seinen Mandanten also so einiges rausschlagen: Lediglich der Diebstahl einer Autoantenne und die Beschädigung des Heckscheibenwischers am Fahrzeug der Friedlinger Familie wurden vom Richter als bewiesen erachtet. Das Stalking über drei Jahre hinweg dagegen wurde nicht als Nachstellung gewertet, da die bewiesenen Straftaten des Angeklagten nicht häufig und kontinuierlich genug waren. Dabei reihen sich der Diebstahl und die Sachbeschädigung in eine ganze Serie von Anfeindungen ein, von marinierten Schweinesteaks im Briefkasten bis Ketchup auf der Windschutzscheibe.
Nicht zu vergessen: Der Schwiegersohn des Angeklagten war es, der die Familienmutter auf offener Straße vor den Augen ihres Kindes burtal zusammenschlug. Dem Gericht reichten diese Zusammenhänge offenbar nicht aus.
Der Aussage des Psychiaters der Familienmutter, der über deren posttraumatische Belastungsstörung berichtete, wurde vom Richter kaum Aufmerksamkeit geschenkt, da diese ja auch durch die anderen Zwischenfälle der letzten drei Jahre ausgelöst worden sein könne, wohlwissend, dass die Bedrohung durch die Rechte Szene in dem Konflikt mit Knorreck ihren Anfang hatte.
Mehrfach betonte der Täteranwalt Stump, dass D. Knorreck keineswegs ein Rechtsradikaler sei, auch mit der absurden Begründung: (sinngemäß) “Wer hat sich denn nicht schon einmal abfällig z.B. gegenüber Türken geäußert? Man kann ja nicht halb Deutschland als rechtsradikal bezeichnen!”. Zumindest gestand er ein, dass sein Mandant “ein einfach strukturierter Mensch” sei. Gegen die Familienmutter als glaubwürdige Zeugin argumentierte er, dass diese erwiesenermaßen der Linken Szene angehöre, weswegen z.B. tatsächliche Rechtsradikale (also natürlich nicht sein Mandant) für die Nachstellungen verantwortlich sein könnten. Als angeblichen Beweis für diese These zeigte er einen antifaschistischen Flyer mit einem Foto der Nazibande vor dem Haus der Familie. Dieses stamme aus der Wohnung der Betroffenen, sie arbeite also mit der Antifa zusammen. Tatsächlich wurde das Foto auf dem Outing-Flyer unbekannten Ursprungs “WIR STELLEN UNS VOR – RECHTSRADIKALE AUS IHRER REGION” vom Stockwerk der Familie aus geschossen – allerdings von Vertretern der Presse, welche es im Web veröffentlichten und somit jedem Menschen mit Internetanschluss zugänglich machten.

Die Milde des Urteils ist für uns nicht verständlich und nicht hinnehmbar.
Bei Daniel Knorreck handelt es sich um einen Rassisten, der durch seinen Psychoterror eine Familie über drei Jahre hinweg in Angst versetzt hat. Auch der behandelnde Psychiater sagte aus, dass dies bis heute Folgen hat.
Wir fordern daher die Staatsanwaltschaft auf, gegen das milde Urteil in Revision zu gehen.

Solidarität mit den Betroffenen Rechter Gewalt!